Nordrhein-Westfalen Wasserbau und Wasserkraft

Für Gewässerschutz und Hochwasserschutz gibt es in Nordrhein-Westfalen aufeinander abgestimmte Fördermittel. Das Land unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und auch teilweise Firmen beim Wasserbau. Hierzu zählen sowohl der Hochwasserschutz durch bauliche Maßnahmen bis hin zur Anlage, Vergrößerung oder Modernisierung von Dämmen und Talsperren. Auch die Renaturierung bestehender Bäche und Flussläufe ist prinzipiell förderbar.

Direkte Zuschüsse ermöglichen eine direkte, teilweise Kostenübernahme. Dazu gibt es von der NRW-Bank ein abgestimmtes System zur Finanzierung des Restbetrags. Die Zinssätze liegen, je nach Risikostufe des Kreditnehmers, zurzeit zwischen 0,78% und ca. 8%. Der Kredit selbst wird im Regelfall über Sparkassen oder Volksbanken abgewickelt, welche auch die Bonität des Kreditnehmers beurteilen. Je niedriger das Risiko, desto niedriger der Zinssatz. Wenn man die eigene Bank überzeugen möchte, lohnt ein Hinweis auf die mögliche Haftungsfreistellung.

Im Zuge der Energiewende sind vor allem Talsperren und Wasserkraftwerke interessant geworden. Oft arbeiten in den Kraftwerken noch sehr alte Systeme, die bei einer Modernisierung entweder bezuschusst oder sehr günstig kreditfinanziert werden können. Bevor man jetzt munter Baugenehmigungen einholt, sei ein Blick auf die Förderrichtlinien empfohlen. So muss der Bau oder Ausbau nicht nur wasserrechtlich in Ordnung sein, auch eventuelle Einwände der Öffentlichkeit oder von weiteren Rechtsträgern – Kommune, Wasserbehörde, Privatleute – sind vorher zu klären. Insgesamt ist dies eine sehr attraktive Möglichkeit, Wasserkraft zu nutzen oder dort Investitionen zu tätigen, wenn auch der Verwaltungsaufwand ohne Beratung beachtlich sein kann. Außerdem gibt es Überlagerungen mit anderen Fördermöglichkeiten, bei denen man die optimale Auswahl treffen sollte.