Gesetz über erneuerbare Energien – Fördermöglichkeiten

Erneuerbare Energeien sind umweltschonend und zukunftssicher. Entsprechend gibt es Fördermittel in den verschiedensten Ausprägungen. Zunächst einmal kann der Betreiber von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen oder auch Wasserkraftwerken den erzeugten Strom zu einem garantierten Mindestpreis ins Netz einspeisen.

Windkraftanlage, gefördert vom Staat
Windkraftanlage

Daneben gibt es aber noch regionale und bundesweite Fördermaßnahmen. So sind besonders preisgünstige Kredite ab 1 Prozent Zins verfügbar, wenn sowohl private, wie auch gewerbliche Energieerzeugung finanziert werden soll. Schon bei der Beratung über geeignete Standorte und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind Zuschüsse erhältlich. Im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen können oft auch Fördermittelprogramme kumuliert werden. Sprich, wo man ansonsten entweder nur die Beratung oder die Finanzierung unterstützt, erlauben es diverse Programme, beides zu unterstützen.

Damit macht sich Deutschland langfristig unabhängiger von dubiosen Energielieferländern und tut gleichzeitig etwas für den Umweltschutz. Knackpunkt ist deutschlandweit gesehenen zurzeit noch eine Zwischenspeicherung der erzeugten Energie. Aber auch hier sind Lösungen in Sicht. Hochschulen und die Industrie arbeiten an verschiedensten Methoden – von Pumpspeicherkraftwerken über neue Batterien bis zur Wärmespeicherung in Salz für eine spätere Dampferzeugung – mit Fördergeldern.