Fördermittel für Beratungsleistungen

Beratung durch Fachleute ist förderbar! Gerade für KMUs gibt es eine Reihe schöner Förderprogramme, mit denen man hochwertige Beratungsleistungen günstig erhält. Dabei ist die Spannbreite möglicher Themen erstaunlich hoch. Nehmen wir einmal das BAFA-Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“. Dies finanziert sich durch das Wirtschaftsministerium sowie den Europäischen Sozialfonds. Es gilt für Unternehmen und Freiberufler, die seit mehr als einem Jahr am Markt sind.

Fast alle Aktivitäten eines Unternehmens können durch Fachleute untersucht und Verbesserungsvorschläge erstellt werden. Entsprechend reichen die Fördermittel von der Hilfe bei Finanzplanung oder Personal bis zur direkten Beratung in Fragen des Marketing oder der Steuerung von Informationsflüssen. Auch die Hilfe zur Entwicklung und Einführung neuer Produkte ist unterstützt. Dies und noch viel mehr ist zusammengefasst unter allgemeinen Themen.

Darüber hinaus sind spezielle Themen förderbar. So sind viele Produkte gerade von KMUs für einen Export geeignet. Hier gibt es Hilfe von der Einleitung eines Exportwesens bis zur Präsentation auf ausländischen Messen. Innovationen sorgen für erhebliche Veränderung im Unternehmen, selbstverständlich können auch hier Beratungsleistungen bezuschusst werden. Eine der wichtigen Positionen sind hierbei qualifizierte Arbeitnehmer. Hilfe bei der Schulung, der Personalentwicklung sowie der Integration in das Unternehmen bieten die Stichpunkte rund um Fachkräftegewinnung- und sicherung.

Ans Eingemachte im Unternehmensaufbau geht es mit Hilfe zur Organisation. Aufbau wie Ablauf. Sogar die geplante Übergabe von einer Inhabergeneration auf die nächste oder eine Beteiligung der Mitarbeiter sind als Förderziele für Consulting vorgesehen. Dazu kommen noch besondere Projekte zur Förderung von Unternehmerinnen oder Mitarbeitern und Unternehmen mit Migrationshintergrund. Und natürlich Umweltschutz, was in vielen anderen Programmen ebenfalls gefördert wird.

Wichtig bei diesem BAFA-Programm sind das Kumulierungsverbot (die Förderung gilt ausschließlich solo und darf nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden) und der Ausschluss von direkter Werbeleistung und Vertriebsleistungen sowie bei Existenzgründungen. Auch Gutachten, direkte juristische Hilfe oder beispielsweise die normale Arbeit des Steuerberaters sind hier nicht förderbar.

Wenn man einen fähigen und erfahrenen Berater findet, es fachlich und persönlich passt, sind in jedem Fall im Rahmen der BAFA erhebliche Einsparungen gegenüber den regulären Tages- und Stundensätzen möglich.