EU Fördermittel

Das normale Verfahren für Subventionen in Deutschland sollte bekannt sein. Geeignete Zuschüsse suchen, Antrag ausfüllen, einreichen, abwarten. Sehr viel anders sieht es bei EU Fördermitteln und Förderungen aus, die etwa aus dem Horizon 2020 Programm kommen können. Der Verwaltungsaufwand und die Steuerung ist deutlich komplexer.

Zunächst einmal ist eine elektronische Registrierung für die Firma, die Hochschule oder Kommune nötig. Zusätzlich werden weitere Daten verlangt, etwa für Firmen die Bilanz mindestens des letzten Wirtschaftsjahres oder Informationen zur Entwicklung des Unternehmens. Dazu kommt eine Rollenverteilung bei den Antragstellern. Die EU möchte gerne einen Ansprechpartner für die Legislative und Abrechnung haben sowie einen Projektkoordinator. Beide müssen schriftlich eingereicht werden. Dazu kommen noch Leiter für Teilprojekte oder auch Teammitglieder für einzelne Unterprojekte. Alle können auf den elektronischen Einreichungsprozess mit unterschiedlichen Rechten zugreifen. Sprich, jeder Teilnehmer muss sich schriftlich überhaupt erst einmal registrieren und bekommt dann einen Zugang zum Onlinesystem. In der Praxis wird es hier schon interessant. Alleine die Rollenverteilung und die Steuerung der einzureichenden Unterlagen ist de facto Projektmanagement.

Im Falle von bspw. Horizon 2020 gibt es einstufige und mehrstufige Verfahren. Eine Gruppe von Experten untersucht das Fördervorhaben und gibt eine Bewertung von 0 – 5 ab, wobei 0 vollkommen untaugliche Anträge sind (etwa aufgrund von Formfehlern) und 5 die besten Projekte mit den saubersten Anträgen. Wichtig ist also ein möglichst gutes Abschneiden mit sehr gut vorbereiteten Förderanträgen. Bei mehrstufigen Verfahren sind es jeweils Schwellenwerte in der Expertenbewertung, die man mindestens erreichen muss, um in die nächste Bewertungsstufe zu gelangen. Je nach Teilprogramm sind zusätzliche Unterlagen einzureichen.

Die EU wickelt das Projekt primär über die genannten Ansprechpartner ab. Das muss kein Mitarbeiter des Unternehmens, der Hochschule oder einer Kommune sein, sondern auch ein externer Dienstleister kann beauftragt werden. Wichtig in allen Fällen ist das Kleingedruckte – und hiervon gibt es reichlich. Die Rechte und Pflichten des Antragstellers und der beteiligten Teilnehmer sind genau einzuhalten. Fristen müssen gewahrt werden. Bis hin zur maximal einzureichenden Seitenzahl für Teilprojektbeschreibungen reichen die Vorschriften. Andererseits hat die genaue Definition aber auch positive Auswirkungen auf den Förderprozess. So dürfen Teilhaber an Unternehmen oder Interessensvertreter ihre eigenen Projekte oder die der Konkurrenz in der Bewertungskommission bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht bewerten. Die Unabhängigkeit ist weitestgehend gesichert.

Wenn das EU-System einmal komplett mit Daten, Ansprechpartnern und Projektplänen läuft, geht vieles extrem flott. Auch lassen sich so sehr komplexe Förderprojekte abbilden, länderübergreifend, mit mehreren Teilnehmern auch größerer Institutionen oder einigen Jahren Laufzeit. Ohne Beratung oder das Wissen bezüglich der vielen kleinen Details kann man sich allerdings leicht im Prozedere verlaufen.