Energieeffizienz und Resteverwertung

In Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Bundesländern sind spezielle Förderprogramme rund um Energieeffizienz verfügbar. Besonders Vorhaben, die über nationale und EU-Normen hinausgehen, können recht gut unterstützt werden. Das bezieht sich auf verschiedene Teilbereiche, von einem Produktionsprozess bis zur Wiederverwertung oder Nutzung von Abfall anderer Betriebe.

Weil vielfach Pilotprojekte realisiert werden müssen, ist die Finanzausstattung deutlich besser als etwa bei einem normalen ZIM Verfahren. ZIM erlaubt Zuschüsse bis zu ca. 380.000 Euro. Einige Programme rund um Energieeffizienz und Recycling liegen dagegen in Bereichen von mehreren Millionen Euro. Auch die Förderquoten können sich sehen lassen. Sie reichen, je nach spezifischem Verwendungszweck, bis zu 70 Prozent. Das gilt besonders für kleine Unternehmen nach der EU-Norm. Aber auch Mittelständler erreichen noch beachtliche Prozentzahlen. Bei Großunternehmen fällt die Förderquote oft magerer aus.

Das Genehmigungsverfahren ist im Vergleich zu ZIM und KMU Innovativ deutlich anspruchsvoller. Hier müssen wirklich sehr deutliche Fortschritte oder sehr große Einsparpotentiale vorliegen, die deutlich weiter als bestehende Industrienormen und Verordnungen reichen. Gerne werden hierbei auch fortschrittliche Technologien und gute Ideen unterstützt, die so noch nicht am Markt verfügbar sind oder auch eine sehr gute Verbreitungsmöglichkeit haben.

Wie üblich bei Förderungen, kommt es auf ein stimmiges Zusammenspiel aus Technik und Betriebswirtschaft an. Die Technik muss innovativ sein. Das Projekt oder Verfahren muss sich aber auch rechnen. Natürlich gelten für die beteiligten Firmen noch Anforderungen an ein solides Wirtschaften. In der Regel sollte man schon betriebsweirtschaftliche Auswertungen vorlegen können und auch eine solide Gesellschafterstruktur haben. Dabei macht es keinen so großen Unterschied, ob es sich bspw. um eine GmbH, GbR oder weitere Rechtsformen handelt. Auch die Branche ist breit gefächert: Vom Ingenieurbüro über Industriebetriebe bis zu kommunalen Versorgern kann die Förderung erfolgen.

Wenn der Prototyp einmal finanziert ist, kann bspw. eine Serienproduktion nicht mehr mit diesen Programmen gefördert werden. Hierfür sind dann andere Mittel zu wählen. Hierbei muss man jedoch aufpassen, damit sich die Programme nicht gegenseitig ausschließen. Und, wie immer: Erst beantragen und den Bescheid abwarten, bevor das Vorhaben begonnen wird. Nachträgliche Hilfen sind absolut ausgeschlossen.