Der Bund hat ein interessantes Projekt für die Förderung von Freichflächen-Solaranlagen im April 2015 abgeschlossen, das sehr großen Zuspruch gefunden hat. Insgesamt wurden 150 Megawatt ausgeschrieben – die Ausschreibung war mehrfach überzeichnet. Nun sollen bis Ende 2015 neue Ausschreibungen definiert werden, welche bis Ende 2016 laufen und ca. 350 Megawatt Anlagenkapazität zusätzlich bringen. Das Ganze läuft über das Gesetz für erneuerbare Energien.
Diese Förderungen funktionieren anders als kleine Anlagen auf privaten oder gewerblichen Dächern. Das Antragsverfahren ist komplexer und speziell im Fall der großen Freiflächen-Anlagen kommt es an Stelle eines festen Prozentsatzes für Subventionen auf ein realistisches Angebot an Vater Staat an.
Ein Punkt des Wettbewerbs ist die möglichst niedrige Bezuschussung. Sprich, Photovolatikanlagen mit einem niedrigeren Anteil von Fördermitteln werden bevorzugt. Trotzdem bleibt diese Förderung sehr attraktiv. Dazu kommen noch weitere Programme. So gibt es eine Inititiative zur Förderung kleinerer Photovotaikanlagen, wie sie etwa auf der Ebene von Kommunen oder Städten durch Bürger betrieben werden können. Ausdrücklich gewünscht ist hier eine Beteiligung lokaler Anbieter bei der Erneuerung des Energiemix.
Auch die kleineren Anlagen auf Hausdächern, dem städtischen Bad oder einer Gewerbeimmobilie sind in der Regel förderbar. Wichtig ist der rechtzeitige Antrag und die Bewilligung, bevor man eine Anlage installiert. Hier ist eine Mischfinanzierung aus Fördermitteln und Krediten oft ein sehr guter Weg, da sich so erstens die Risiken minimieren lassen, zweitens die Liquidität besser planbar ist und drittens sogar noch der Kredit zur Steuersenkung beitragen kann.
Was genau an Fördermitteln oder Krediten (teilweise mit Haftungsfreistellung) möglich ist, hängt bei einigen Zuschüssen vom Bundesland ab. So ist in den neuen Bundesländern, strukturschwachen Gebieten oder entsprechender Landesregierung oft eine höhere Quote erreichbar. Hier helfen wir gerne mit einer passenden Beratung.