Jetzt wird es etwas umfangreicher, da unter Biomasse drei verschiedene Kraftwerkstypen zusammengefasst sind. Sie werden unterschiedlich gefördert, unterliegen teilweise unterschiedlichen Imissionsverordnungen und obendrein kommt es auf die jeweiligen Standorte an.
Das Biomasseheizkraftwerk kombiniert die Erzeugung von Strom und Wärme, ähnlich einem Blockheizkraftwerk. Nachwachsende Rohstoffe, bevorzugt Holz, werden verbrannt und erzeugen Dampf in einem Druckkessel. Dieser treibt ein oder mehrere Turbinen zur Stromerzeugung an. Gleichzeitig wird die Wärme zur klassischen Heizung oder zur Verwendung in industriellen Prozessen genutzt (bspw. Trocknung). Die Wirkungsgrade dieser Anlagen sind sehr hoch und entsprechend gut sind die Förderbedingungen. Dies gilt bis zur Nutzung von Fernwärme – oder eher Nahwärme -, etwa in benachbarten Wohngebieten oder bei Unternehmen.
Das Biomasseheizwerk erzeugt lediglich Heizenergie. Im Biomassekraftwerk wird primär elektrischer Strom erzeugt, genau wie beim Heizkraftwerk durch Verbrennung, Dampf und Turbinen. Brennstoffe bei allen Systemen sind hauptsächlich Hackschnitzel, Holzabfälle und Altholz. Jedes der Systeme hat unterschiedliche Subventionen, was zusätzlich von den nachgeschalteten Technologien abhängt, etwa Smart Grids, Nahwärmsysteme oder Isolierungen. Auch der Grad an Innovation ist entscheidend für die Förderhöhe. Und dann gibt es natürlich noch die kleinen Heizungen mit Pellets oder Hackschnitzeln für Endeverbraucher, Unternehmen oder Kommunen.
Alle genannten Typen arbeiten klimaneutral, die Rohstoffe wachsen nach. Damit fallen sie alle unter das Gesetz für erneuerbare Energien EEG. Hierfür gibt es bei Biomasseheizkraftwerken und Biomoasseheizwerken noch eine erhöhte Einspeisungsvergütung in die Stromnetze. Gerade die Biomasseheizkraftwerke sind interessant für Unternehmen oder Kommunen, die einen großen Teil ihrer Energieversorgung selbst erstellen möchten. Jenseits der Einspeisungsvergütung lohnen sich die Anlagen noch mehr, wenn man „seine eigenen“ Verbraucher direkt beliefert. Von der Power her sind Systeme bis in den Bereich um 20 MW elektrischer Leistung in Betrieb. Öfter anzutreffen sind Anlagen um 5 MW. Dazu kommt noch erhebliche Heizenergie, meist etwa das Dreifache.
Und nun wird es richtig kompliziert. Die Förderung hängt indirekt auch davon ab, was verbrannt wird. Schon bei den Genehmigungsverfahren unterscheidet sich Holzabfall von Altholz. Logisch, da Holzabfälle aus der Natur unbelastet sind, während Abfallholz beispielsweise imprägniert sein kann. Auch sind dann unterschiedliche Verordnungen zum Abgas gültig, einerseits die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, TA Luft, andererseits die Bundesimmissionsschutzverordnung, BImschV. Das wiederum bedingt unterschiedliche Systeme zur Reinigung des Abgases, die natürlich unterschiedlich bezuschusst werden. Obendrein sind je nach Bundesland zusätzliche Fördermittel vorhanden. Selbst bei vorhandenen Kohlekraftwerken ist eine Beimischung von Holz möglich. Damit sinkt zwar die Leistung etwas, jedoch sinken genauso die Kosten für CO2 und zusätzlich ist es förderbar. Gerne vermitteln wir eine geeignete Beratung.
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