ZIM – Zentrales Innovationsprogamm Mittelstand

Seit 2008 besteht das ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand. Gefördert werden Forschung und Entwicklung in mittelständischen Firmen sowohl mit Bezug auf innovative Produkte, wie auch Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind bis Ende 2013 Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern und einem  maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro. Im Jahr 2014 werden nur noch Unternehmen bis 250 Mitarbeiter gefördert.

Art und Umfang der ZIM Projekte können höchst unterschiedlich sein. Eine Entwicklung im eigenen Haus erhält bei ausreichender Innovation und erfüllten Rahmenbedingungen ebenso Fördermittel, wie die Vergabe externer Entwicklungs- und Beratungsprojekte oder auch eine Kooperation mit anerkannten Forschungsträgern, etwa Hochschulen. Ebenfalls förderberechtigt sind Kooperationsnetzwerke, für die sich mindestens 6 Unternehmen zusammenschließen müssen. Hier können weitere, zusätzliche Partner, wie etwa wiederum Hochschulen ins Boot geholt werden und die Zuschüsse unterstützen sogar die nötigen Kooperationsarbeiten.

Wo ein Unternehmen für sich selbst ZIM-Gelder beantragen kann, muss für Kooperationsnetzwerke eine sogenannte Netzwerkmanagementeinrichtung exististieren, die den Antrag stellt und auch die Mittel empfängt und verteilt. Über die Vergabe der Mittel und die Bewilligung von Anträgen entscheidet der VDI und VDI-IT.

Das ZIM ist ein extrem flexibles aber hierdurch auch recht komplexes Programm, welches unterschiedlichste Arten von Forschungen und Entwicklungen unterstützt. Selbst die Einbindung ausländischer Kooperationspartner ist möglich, wobei hier eine besonders detaillierte Auflistung von anteiligen Arbeiten gefordert wird. Dafür sind unter Umständen weitere Fördermittel verfügbar, welche im europäischen Rahmen den Entwicklungspartnern gewährt werden können. Hier kommt das EraSME-Projekt zum Zuge, für das die AiF GmbH als Projektkoordinator durch das Bundesministerium für Wirtschaft bestimmt wurde.

ZIM läuft noch bis Ende 2014.