Vom Prototyp zur Vermarktung

Wer mit Fördermitteln ein neues Produkt auf den Markt bringen möchte, bekommt Hilfe. Wichtig ist, zu welchen Zeitpunkten in welcher Höhe welche Zuschüsse oder Subventionen für die Entwicklung oder Markteinführung gewährt werden.

Zuerst kommt die Idee und mindestens ein grobes Konzept, das der Fördermittelbezieher selbst anfertigt. Schon in dieser Phase lohnt sich die Beratung zu Fördermitteln, wie man gleich sieht. Zunächst geht es um einen Check der Branchen, der Technologie oder der Bedeutung für beispielsweise Energieeinsparung. Das ganze Vorhaben muss von vorne bis hinten durchleuchtet werden, damit man es später überhaupt in die passenden Programme einbinden kann. In der Regel bieten die Berater eine günstige Erstberatung, in denen sie die prinzipielle Machbarkeit von Zuschüssen überprüfen.

Dann geht es schon direkt ans Eingemachte. Viele Bundesländer unterstützen bereits die Beratungsleistung für den Bezug von Fördermitteln mit Zuschüssen. Also ist dies in der Regel der erste Antrag. Nach der Erstberatung weiß man auf jeden Fall, welche Fördertöpfe prinzipiell in Frage kommen und wie hoch sowie zu welchen Bedingungen Fördergelder genutzt werden können. Hier geht es dann zweigeteilt weiter. Einerseits läuft oft schon der erste kleine Zuschussantrag, andererseits geht es an die Konzeption. Wichtig ist neben der Unterscheidung der Programme eine möglichst sinnvolle Kombination, etwa auch mit haftungsfrei gestellten Krediten für die Restfinanzierung des Vorhabens.

Sind die Zuschüsse für die Beratung bewilligt, beginnt der eigentliche Förderprozess mit einer detaillierten Ausarbeitung und Einreichung der Anträge. Das ist leider alles andere als einheitlich und entsprechend sind diverse kleine und große Feinheiten zu beachten. In der Regel gibt es jetzt eine noch engere Kommunikation, etwa um Wirtschaftsdaten der Firmen oder andere beizubringende Nachweise. Bei Bewilligung des Antrags kann dann das eigentliche Projekt gestartet werden, beispielsweise die genau Planung und der Prototypenbau.

Ähnlich sieht es vom Verfahren her bei Hilfen im Marketing und Vertrieb aus. Wobei „übliche, handwerkliche“ Leistungen durchweg so gut wie nicht förderbar sind. Wer also einen Werbeflyer drucken möchte, muss wie im normalen Geschäftleben hierfür den Arbeits- und Materiallohn in voller Höhe selbst tragen. Dagegen sind beispielsweise Messeauftritte (auch im Ausland) oder eine Bürgschaft für den Export oft sehr leicht erreichbar.

Extrem wichtig sind die eventuellen Ausschlusskriterien bei nacheinander folgenden Förderungen. Gerade im Bereich EU-Mittel muss man höllisch aufpassen, sich nicht die Vermarktungsförderung durch falsche Wahl etwa der Zuschüsse für einen Prototypen zu blockieren. Eine ganzheitliche Betrachtung der Firmenprozesse von Anfang an ist daher nicht nur logisch, sondern auch äußerst vernünftig und kaufmännisch lohnend.